Konzept für die Coachinggruppe des KFA Rhön-Rennsteig Saison 2024/25

1. Die Coachinggruppe des Fußballkreises Rhön–Rennsteig hat das Ziel junge leistungsfähige Schiedsrichter für die Verbandsebene und darüber hinaus zu entwickeln.

2. Alle Schiedsrichter unter 22 Jahren haben zu Saisonbeginn die Möglichkeit sich für die Teilnahme an der Coachinggruppe zu bewerben und zu qualifizieren. Voraussetzungen dafür sind das Erreichen folgender Werte beim Qualifizierungslehrgang:

  • Lauftest: 2700 Meter (Coopertest)

  • Regeltest: 20 Punkte (15er Regeltest)

3. Die Berufung, bzw. Abberufung der Mitglieder erfolgt vor der Saison durch den Leiter der Coachinggruppe in Abstimmung mit dem Schiedsrichterausschuss. Ein wichtiges Kriterium ist dabei die Förderfähigkeit des jeweiligen Schiedsrichters. Sportfreunde*innen, bei denen keine Weiterentwicklung bzw. Perspektive zu erkennen ist, bzw. die richtige Einstellung fehlt, werden zugunsten anderer Sportfreunde*innen abberufen. Weitere Kriterien für den Verbleib in der Coachinggruppe sind:

  • Einsatzbereitschaft

  • Bereitschaft Spiele als Schiedsrichter selbst zu leiten

  • Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen und Coachinggruppenveranstaltungen

  • ein persönliches Gespräch

  • Beobachtungsergebnisse

  • Sichtung durch den Schiedsrichterausschuss bzw. den Lehrstab

 

  4. Der Verbleib in der Coachinggruppe überschreitet in der Regel fünf Jahre nicht.

  5. Das maximale Alter für die Mitglieder der Coachinggruppe beträgt 25 Jahre. Die höchstmögliche Einstufung der Mitglieder der Coachinggruppe ist die Kreisoberliga, mit Aufstieg in die Landesklasse scheidet das jeweilige Mitglied aus der Coachinggruppe aus. Für untere Klassen gibt es keine Beschränkungen.

  6. Pro Quartal findet eine Veranstaltung für alle Mitglieder der Coachinggruppe statt. Pro Spieljahr werden zwei vollständige Leistungstests durchgeführt, einer im Herbst und einer im Frühjahr. Diese Leistungstests sollen insbesondere auf die Leistungstests bei überregionalen Lehrgängen vorbereiten und orientieren sich daher in Bezug auf die Durchführung und die zu erfüllenden Normen an diesen. Die Mitglieder sind angehalten, eigenständig regionale Laufgruppen zu bilden, um den erforderlichen Fitnesszustand zu halten. Die Mitglieder des Schiedsrichterausschusses wirken dabei unterstützend mit z.B. bei der Suche nach geeigneten Objekten. Die Mitglieder erhalten zudem einen zusätzlichen Hausregeltest. Der Leiter der Coachinggruppe und der Verantwortliche für Talentsichtung sind zudem über den Verlauf der Spiele eigenständig zu informieren.

  7. Jedes Mitglied der Coachinggruppe wird pro Spieljahr mindestens eine offizielle Beobachtung von einem ausgebildeten Kreisbeobachter erhalten. Den Verantwortlichen der Coachinggruppe sind die Beobachtungen in Kopie zuzustellen, um eine umfassende Auswertung zu gewährleisten. Ergänzend dazu finden Coachings durch die Verantwortlichen der Coachinggruppe statt.

  8. Mitglieder der Coachinggruppe erhalten Ansetzungen mit dem Schwerpunkt ihrer persönlichen Weiterentwicklung als Schiedsrichter bzw. Schiedsrichterassistent. Es ist bei entsprechenden Leistungen möglich, Spiele in einer höheren Spielklasse zu erhalten.

  9. Verfehlt ein Mitglied der Coachinggruppe die gesetzten Leistungskriterien mehrfach, bzw. ist bei mehreren aufeinanderfolgenden Leistungstests keine Verbesserung erkennbar, kann durch den Leiter der Coachinggruppe in Abstimmung mit dem Schiedsrichterausschuss der Ausschluss aus der Coachinggruppe erfolgen. Dies trifft auch zu, wenn das Mitglied seine Förderungswürdigkeit verliert, keine erkenntliche Verbesserung in den Beobachtungen zeigt und sich persönlich nicht weiterentwickelt.

  10.Der Aufstieg von jungen Schiedsrichter*innen erfolgt in der Regel nur über die Teilnahme an der Coachinggruppe.